Zuschüsse zum Treppenlift

Beim Kauf eines Treppenliftes können die anfallenden Kosten durch Zuschüsse oder Fördergelder gesenkt werden. Bei einfachen Treppenliften z.B. für kurze und gerade Treppen ohne Kurven ist es sogar denkbar, dass die Kosten des Treppenliftes komplett durch einen Zuschuss der Kranken- bzw. Pflegekasse abgedeckt werden oder nur noch eine kleine Summe als Eigenleistung anfällt.

Es ist daher immer ratsam, sich vor dem Kauf eines Treppenliftes über die individuellen Zuschuss- bzw. Fördermöglichkeiten zu informieren und diese vor dem Kauf zu beantragen.

Um die beantragten Zuschüsse sicher zu erhalten, müssen  immer entsprechende Rahmenbedingungen gegeben sein. Durch einen Zuschuss der Krankenkasse können beispielsweise bei vorliegendem Pflegegrad bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligt werden. Bei der KFW-Bank besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Beantragung eines Zuschusses von bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen zur Barriere­reduzierung.

Treppenlift Fachfirmen kennen sich in der Regel gut mit möglichen Zuschüssen aus und können Sie bei der Antragstellung unterstützen.

Mögliche Zuschüsse auf einen Blick

Kranken- bzw. Pflegekasse

  • Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • bis zu 4.000 € pro Nutzer möglich für bis zu vier Personen möglich
  • alle Treppenliftarten sind förderungswürdig
  • Voraussetzung ist das Vorliegen eines Pflegegrades
  • Zuschuss reduziert sich, wenn bereits andere Maßnahmen bezuschusst wurden
  • Zur Antragstellung ist i.d.R. ein Angebot erforderlich
  • Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden

KFW Bank

  • Investitionszuschuss „455“ für Barrierereduzierung
  • Zuschuss von bis zu 10% der förderfähigen Kosten
  • maximaler Zuschuss von 2.500 € für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung
  • alle Treppenliftarten sind förderungswürdig
  • Zur Antragstellung ist i.d.R. ein Angebot erforderlich
  • Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden
  • Verfügbarkeit begrenzt. Informieren Sie sich auf Seite der KFW-Bank über aktuelle Verfügbarkeiten

Weitere Kostenträger

Berufsgenossenschaft
  • ggfs. Kostenübernahme nach Arbeits- oder Wegeunfall
Agentur für Arbeit
  • ggfs. Kostenübernahme bei Ablehnung durch Pflegekasse
  • Voraussetzung ist dass der Antragsteller berufstätig ist und ein Treppenlift für den Zugang zum Arbeitsplatz notwendig ist
Sozialamt
  • prüft Anträge nur wenn bereits alle anderen Kostenträger abgelehnt haben und sollte daher als letzte Option in Betracht gezogen werden
Übersicht der Pflegegrade

Pflegegrad beantragen

Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann die Einstufung in einen Pflegegrad sinnvoll sein um Unterstützung zu erhalten. Zur Antragstellung sind einige Schritte erforderlich.

  1. Einschätzung der Pflegesituation
    Bevor der Antrag gestellt wird, ist es ratsam die Pflegesituation der zu pflegenden Person genau zu analysieren. Dazu gehören körperliche, geistige und psychische Einschränkungen im Alltag.
  2. Beratung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV): Der nächste Schritt besteht darin, eine professionelle Begutachtung durch den MDK oder den Prüfdienst der PKV zu erhalten. Dieser Schritt ist wichtig, da die Begutachtung die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad bildet. Die Begutachtung kann über die Kranken- oder Pflegekasse beantragt werden.
  3. Antragstellung: Anschließend muss der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse oder Krankenkasse eingereicht werden. Der Antrag kann sowohl schriftlich per Post, als auch online eingereicht werden. Verwenden Sie nach Möglichkeit die Antragsformulare Ihrer  Pflege- bzw. Krankenkasse. Im Grunde genommen, ist auch ein formloser Antrag möglich.

Wissenswertes zur Beantragung des Pflegegrades

  • Bei der Antragstellung kann es auch hilfreich sein, ärztliche Unterlagen wie Arztberichte, Befunde und Diagnosen beizufügen, um die Pflegesituation zu untermauern.
  • Nach Einreichung des Antrags wird ein Begutachtungstermin mit dem MDK oder dem Prüfdienst der PKV vereinbart. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit der Person anhand verschiedener Kriterien bewertet, wie z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Kommunikation, etc.
  • Nach der Begutachtung erhält der Antragsteller einen schriftlichen Bescheid von der Pflegekasse, der den zugesprochenen Pflegegrad angibt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung).
  • Mit der Zuerkennung des Pflegegrades stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, wie z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Wohnraumanpassung und mehr. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt vom individuellen Bedarf ab.
  • Es ist wichtig, den Antrag sorgfältig auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten oder Fragen ist es ratsam die zuständige Pflegekasse zu kontaktieren.
Wissenswertes zum Pflegegrad

Treppenlift-Angebote zur Antragstellung einholen

1. Geeignete Treppenlift Anbieter finden

Neben Branchenverzeichnissen oder entsprechenden Beratungsstellen bietet unser Anbietervergleich eine gute Möglichkeit, geeignete Treppenlift Anbieter zu finden die Ihr Bauvorhaben umsetzen können.

2. Wunschanbieter kontaktieren

Nehmen Sie direkt mit Ihrem Wunschanbieter Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Alternativ stellen auch wir gerne einen unverbindlichen Erstkontakt zu passenden Treppenlift Anbietern her und vermitteln einen kostenlosen Beratungstermin vor Ort.

3. Unverbindliches Angebot erhalten

Nach der Begutachtung Ihrer Treppe und der Einbausituation vor Ort, erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Reichen Sie dieses zusammen mit Ihrem Antrag zur Bezuschussung bei Ihrer Pflegekasse ein.